Auskunftspflicht

Auskunftspflicht
besondere gesetzliche Verpflichtung zur Erteilung von  Auskunft.
I. Arbeitsrecht:Im Rahmen der nachwirkenden  Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; vgl.  Zeugnis. Zur Anwartschaft auf  betriebliche Altersversorgung vgl. § 2 VI Betriebsrentengesetz.
II. Steuerrecht:A. gemäß § 93 AO für alle  Beteiligten am Besteuerungsverfahren und andere Personen über die für die Besteuerung erheblichen Sachverhalte, sofern keine Auskunftsverweigerungsrechte nach §§ 101–103 AO bestehen. Andere Personen trifft die A. nur subsidiär, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht.
III. Amtliche Statistik:A. obliegt allen natürlichen und juristischen Personen, Behörden und Einrichtungen zur Beantwortung ordnungsgemäß angeordneter Fragen gemäß dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 22.1.1987 (BGBl I 462).
IV. Außenwirtschaftsrecht: Außenwirtschaftsgesetz (AWG).
V. Sozialrecht: Auskunfts- und Beratungspflicht.

Lexikon der Economics. 2013.

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